Umweltverbände in der IKSR

Seit 1998 bietet die Internationale Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) interessierten Nichtregierungsorganisationen (NGOs) den Beobachterstatus an. Neben Verbänden der Industrie und der Wasserwerke und weiterer Gruppen am Rhein wurden auf der Plenarsitzung im Juli 1998 auch fünf Umweltverbände als Beobachter zugelassen: die Arbeitsgemeinschaft Renaturierung Hochrhein, Alsace Nature, WWF, Greenpeace und NABU/BirdLife. Seitdem haben sich sukzessive weitere Umweltverbände um den Beobachterstatus bemüht, so dass derzeit acht Umwelt- und Naturschutzverbände die Arbeit der IKSR als Beobachter begleiten. Es handelt sich um die Organisationen AK Wasser im BBU Deutschland, Alsace Nature, AG Renaturierung des Hochrheins, BUND, NABU, Rheinkolleg, Stichting Reinwater, WWF. Weiterhin bestehen viele Zielüberschneidungen mit dem Verband Deutscher Sportfischer e.V. Die Bedingungen und Regeln der Zusammenarbeit der IKSR mit nichtstaatlichen Organisationen sind im „Übereinkommen zum Schutz des Rheins“,Artikel 14 und in der „Geschäfts- und Finanzordnung der IKSR“, Artikel 8 enthalten.
Auf der Arbeitsebene waren zunächst nur einzelne Vertreter der Umweltverbände als „externe Experten“ zu den Sitzungen der Arbeitsgruppen geladen. Im Januar 2004 wurden die Arbeitsgruppen der IKSR allgemein für die Beobachter geöffnet. Zugleich wurde eine Limitierung der Zahl der Teilnehmer aus den NGOs eingeführt.
Die Umweltverbände wurden aufgefordert innerhalb weniger Wochen für jede Arbeitsgruppe je einen gemeinsamen Vertreter für die Teilnahme an den Sitzungen zu benennen. Eine solche Vertreterregelung setzt eine intensive Abstimmung unter den Verbänden voraus, die unter den gegebenen Rahmenbedingungen nur punktuell zu leisten war. Dennoch einigten sich die Umweltverbände auf gemeinsame Vertreter für die IKSR-Gremien.
Daneben laufen weiterhin Fachgespräche und Anhörungen ohne Limit der Teilnehmerzahl. Es erfolgt keine Beteiligung an den Arbeiten der strategischen Ebene (CC, K).
Der Informationsfluss zwischen den Stellvertretern und den Verbänden war jedoch aus Kapazitätsgründen nicht zu leisten, so dass real kaum von einer Vertretung gesprochen werden kann. Die Vorgabe der IKSR hat somit die Beteiligungsmöglichkeiten der Umweltverbände faktisch stark eingeschränkt.
Mit der Einbeziehung der NGOs folgt man am Rhein gemäß Vaduzer Beschluss „dem Beispiel auf europäischer Ebene und der Forderung nach Öffentlichkeitsbeteiligung laut Artikel 14 WRRL“. Einem Antrag der NGOs auf finanzielle Unterstützung ihrer Aktivitäten bei der IKSR wurde in Arlon im Oktober 2003 jedoch „eine klare Absage erteilt“. Es werden weder Stundenaufwand noch Fahrtkosten für die Teilnahme der Verbändevertreter erstattet.

Teilnahme von NGO-Vertretern an IKSR-Sitzungen
Für die Vertretung der Umweltverbände in den IKSR-Gremien gilt gemäß Beschluss auf dem ersten Verbändetreffen in Breisach bis auf weiteres die im Januar 2004 unter den Verbänden abgestimmte Liste. Da seitdem weitere Verbände den Beobachterstatus erhalten haben, steht aber eine Revision an.

Arbeitsgruppe Umwelt-NGO-Beobachter
AG B „Ökologie“ (jetzt „Biologie und Hydromorphologie“) Emil Dister (WWF), Jean Wencker (Alsace Nature), Klaus Markgraf-Maué (NABU)
AG S „Gewässerqualität“ Reina Kuiper (Stichting Reinwater)
AG Hochwasser Emil Dister (WWF), Jean Wencker (Alsace Nature), Klaus Markgraf-Maué (NABU)
Expertengruppe Umwelt-NGO-Beobachter
Grundwasser Charles Frey (Alsace Nature)
AG S „Gewässerqualität“ Reina Kuiper (Stichting Reinwater)
Ökonomie Walter Pfeifer (BUND)
GIS unbesetzt
Biotopverbund (inzw. abgeschlossen) Klaus Markgraf-Maué (NABU)

 

Beim ersten Verbändetreffen in Breisach wurde zur Vertreterregelung weiterhin festgehalten, dass die Koordinationsstelle (link) den Informationsaustausch im Umfeld der IKSR-Sitzungen organisiert. Das heißt, dass vor den Sitzungsterminen bei Bedarf konzentrierte Informationen zu den relevanten Aspekten zusammengestellt, Reaktionen und Eingaben der Verbände zu den Sitzungen gesammelt und der Vertretung übermittelt werden sowie bei Bedarf gemeinsame Eingaben / Aktivitäten entwickelt werden sollen. Im Anschluss an die Sitzung sollen die Vertreter einen kurzen Bericht zu den wesentlichen Aspekten zusammenstellen, der dann von der Koordinationsstelle aufbereitet und verteilt wird.



Logo

Logo Logo

Logo Logo