EU-Hochwasserschutzrichtlinie

Im Dezember 2005 hat die EU-Kommission den Entwurf einer Hochwasserschutzrichtlinie vorgelegt. Dieser war Gegenstand eines Informationsaustausches zwischen der EU-Kommission und mehreren internationalen Flussgebietskommissionen am 10. Januar in Koblenz. Die Zusammenarbeit zum Thema Hochwasser am Rhein war nach den Worten von Helmut Blöch von der EU-Kommission in weiten Teilen Vorbild und Beispiel für die Inhalte der EUHochwasserrschutzrichtlinie. Ist also für die Rheinanliegerstaaten nicht mehr viel Neues zu erwarten?
Gegenstand des EU-Hochwasseraktionsprogramms sind drei miteinander verknüpfte Komponenten: Forschung und Informationsaustausch, bessere Nutzung europäischer Fonds für den Bereich Hochwasser und die Hochwasserschutzrichtlinie als Rechtsinstrument. Die Grundlagen der EU-Hochwasser-Initiative wurden im Juli 2004 in der Communication on flood risk management (COM(2004)472) veröffentlicht. In der Zeit vom 20. Juli bis zum 14. September 2005 hatte die EU-Kommission zu einer Internetkonsultation über die Inhalte einer zukünftigen Hochwasserschutzrichtlinie eingeladen. Die Ergebnisse stehen auf europa.eu.int/comm/environment/water/flood_risk/index.htm zur Verfügung. Wesentliche Elemente des Richtlinienentwurfes sind Hochwasserkarten und Hochwassermanagementpläne. Mit der Erstellung der Risikokarten soll Kenntnis und Bewusstsein geschaffen werden, wo Hochwassergefahren in welchem Ausmaß gegeben sind. Auf dieser Grundlage sollen Hochwasserrisiko-Managementpläne erstellt werden, mit dem Ziel, die Risiken zu reduzieren. Dabei sollen alle Elemente des so genannten „Managementzyklus für Hochwasserrisiko“ berücksichtigt werden, als da wären: Vorbeugen, Schützen, Vorbereitet-Sein, Handeln im Ernstfall, Wiederherstellen und Bewerten. Die Richtlinie gilt nicht nur für Flüsse, sondern auch für Küstengebiete.Flexibilität und Subsidiarität sind wesentliche Grundsätze der Richtlinie. Das heißt, Details der Darstellung, exakte Ziele, Schutzniveaus, Fristen und Maßnahmen werden nicht zentral vorgegeben, sondern sind auf regionaler Ebene zu entscheiden. Vorgegeben wird jedoch die Verpflichtung zur Koordination und Kooperation innerhalb der Einzugsgebiete. Dabei soll auf den vorhandenen Planungen und Kooperationen aufgebaut werden.Mit der Vorgabe grundlegender gemeinsamer Instrumente bei gleichzeitig flexibler Ausgestaltung durch die betroffenen Flussgebiete folgt man der Erkenntnis, dass die spezifischen Hochwasserprobleme und die entsprechend notwendigen Aktivitäten innerhalb Europas sehr stark variieren.Wichtig ist auch die Verbindung mit der Wasserrahmenrichtlinie, sowohl organisatorisch als auch inhaltlich. So sollen unter der WRRL geschaffene Strukturen auch für die Hochwasserschutzrichtlinie genutzt werden, die Umsetzung unter Leitung der Wasserdirektoren unter einer gemeinsamen Implementierungsstrategie erfolgen.
Was also folgt daraus für die Arbeiten im Rahmen des Aktionsplans Hochwasser am Rhein? Wesentliche Elemente, wie z.B. Hochwassergefahrenkarten oder Risikomanagementpläne, liegen am Rhein bereits vor oder sind in Arbeit. Es ergibt sich aber in verschiedenen Punkten Anpassungs- und Ergänzungsbedarf. So wurden Hochwasserkarten nur für den Hauptstrom, nicht für die Nebenflüsse erstellt und Managementpläne sind nur indirekt über die Aktivitäten zur Minderung der Risiken Teil des Aktionsplans. Zudem bezieht sich der Aktionsplan nur auf das alte IKSR-Zuständigkeitsgebiet unterhalb der Alpenrandseen. Die Arbeiten müssen also auf das gesamte Einzugsgebiet ausgedehnt werden. Wichtig für das Rheingebiet werden natürlich insbesondere auch die Förderinstrumente werden. Ab 2007 ist eine Förderung aller hochwasserbezogenen Maßnahmen möglich.

Hochwasser an der Siegmündung Foto: Klaus Markgraf-Maué

Unter Umweltaspekten stellt sich die Richtlinie nach wie vor ambivalent dar. Zwar ist die enge Koordination mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie gefordert, zugleich wird jedoch in Ziffer 19 der Präambel zur Hochwasserrichtlinie explizit auf die Ausnahmeregelungen der WRRL hinsichtlich des „Verschlechterungsverbots“ und des Ziels „guter ökologischer Zustand“ hingewiesen.
Wird hier bereits die „Standardbefreiung“ von Hochwasserschutzmaßnahmen mental vorbereitet? Gute Grundsätze zur Einbindung des Ziels der ökologischen Verbesserung des Rheins, wie sie „unser“ Aktionsplan Hochwasser am Rhein zu bieten hat, lässt der EU-Richtlinienentwurf jedenfalls vermissen.
Klaus Markgraf-Maué
NABU Naturschutzstation



Niedersächsischen Elbtalaue: Beseitigung der Verbuschung wirklich notwendig?

Im Oktober 2002 verabschiedete der Niedersächsische Landtag einstimmig das Gesetz über das Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“. Nach dem Willen des Landtags
sollte so das Gebiet mit seinen landschaftlichen, kulturellen, sozialen und ökonomischen Werten erhalten und entwickelt werden, um so ein Miteinander von Mensch und Natur möglich zu machen. Ziel ist, in der stark landwirtschaftlich geprägten, aber sonst strukturschwachen Region, die einmalige Elbelandschaft als Kapital für die weitere wirtschaftliche Entwicklung insbesondere im Bereich des naturbezogenen Tourismus zu nutzen.
Fast gleichzeitig wurde 2002 aufgrund des Elbehochwassers von der damaligen Bezirksregierung Lüneburg für diesen Bereich ein Gutachten zur Hochwassermodellberechnung beauftragt. Dabei sollten v.a. die Auswirkungen der zunehmenden Verbuschung der Aue auf den Hochwasserabfluss untersucht werden. Das Untersuchungsgebiet erstreckte sich über eine Länge von 100 Flusskilometern - von Schnackenburg bis Hohnstorf (Elbe-km 470 - 570).
Die wesentliche Erkenntnis des Gutachtens war der Anstieg des Wasserspiegels um bis zu 50 cm beim Hochwasser 2002 im Vergleich zum Märzhochwasser 1981. Dafür machten die Gutachter vor allem den Aufwuchs auf den Buhnen und in den Buhnenfeldern sowie die Gehölze in der Weichholzaue verantwortlich. Weiterhin wurde auch die Ausdehnung der Verbuschung im Deichvorland aufgrund zurückgehender Wiesennutzung als „Risikofaktor“ bewertet.

Foto: Elbufer (Quelle: Manfred Krauß)

Obwohl die Ergebnisse und Schlussfolgerungen dieses Gutachtens mehrfach angezweifelt wurden, veröffentlichte das Niedersächsische Umweltministerium Anfang Juli 2005 umgehend einen Erlass mit „Handlungsvorgaben zur Reduzierung der den Hochwasserabfluss beeinträchtigenden Verbuschung im niedersächsischen Abschnitt der Mittelelbe“. Als Reaktion darauf, erließ der Landkreis Lüneburg im August 2005 eine Verfügung zur „Beseitigung und Reduzierung der den Hochwasserabfluss beeinträchtigenden Verbuschung in dem zum Landkreis gehörenden Abschnitt der Mittelelbe“ (Elbe-km 511,50 - 568,95). Weiterhin wurden Übersichtspläne für die Entbuschungsbereiche in der Aue hergestellt.
Damit war der Weg frei für eine äußerst fragwürdige Holzaktion in den empfindlichsten Gebieten des Biosphärenreservats. Die Entsorgung der anfallenden Gehölze erfolgt zurzeit durch Verbrennen vor Ort. Zwar sollen diese Maßnahmen bis zum Jahresende 2005 abgeschlossen sein, ein Ende ist aber derzeit noch nicht abzusehen.
Die Naturschutzverbände wurden bisher nur unzureichend eingeschaltet. Kritisiert wurde von ihnen u.a., dass keine FFH-Verträglichkeitsprüfung für diese Maßnahmen durchgeführt wurde.
Zudem zeigen die massiven Eingriffe in die Vegetation der Aue, wie sich das Umweltministerium Niedersachsen das zukünftige Miteinander von Mensch und Natur im neuen Biosphärenreservat vorstellt!
Reinhart Günzel
reinhart.guenzel@klima-buendnis-agentur.de


Hochwasserschutz ökologisch?

Im November wurden am Rhein zwei bedeutende Meilensteine zum vorsorgenden Hochwasserschutz gesetzt: In Baden-Württemberg wurde der Polder Söllingen-Greffern mit einem Rückhaltevolumen von 12 Mio Kubikmetern seiner Bestimmung übergeben, in Rheinland-Pfalz der erste Spatenstich zum Polder Wörth-Jockgrim getätigt, der ab 2011 etwa 16 Mio Kubikmeter Rückhaltevolumen bereitstellen soll.
Der Polder Söllingen – Greffern wird mit Hilfe regelmäßiger ökologischer Flutungen durchaus wieder auetypische Lebensräume aufweisen. Die Flächen waren dem Rhein erst 1977 mit dem Bau der Staustufe Iffezheim entzogen worden. Das Ziel, sie im Rahmen des Polders wieder als Teil der aktiven Aue zu verstehen, konnte vor diesem Hintergrund besser vermittelt werden als bei manch anderer Planung, wo die Verdrängung des Rheins aus seiner Aue bereits länger zurückliegt.
Weniger ermutigend ist vielfach die Entwicklung bei den derzeit noch laufenden Planungen. In Nordrhein-Westfalen etwa sind zwar von den 1996 von der damaligen Umweltministerin Höhn vorgelegten Plänen für elf Rückhalteräume inzwischen mehrere auch als Deichrückverlegungen realisiert, bei den noch anstehenden Vorhaben scheint jedoch der gute Grundsatz des IKSR Aktionsplans Hochwasser, dass raumgreifende Hochwasserschutzmaßnahmen mit der Verbesserung der Lebensräume der Rheinaue einhergehen müssen, mittlerweile vergessen.
So zeichnet sich bei den Polderplanungen im Bereich der Stadt Köln die Rückkehr zu längst überwunden geglaubten reinen Sektoralplanungen des Hochwasserschutzes ab. Die ursprünglich vorgesehene Integration der ökologischen Verbesserung des Rheins wird Schritt für Schritt gestrichen und mittlerweile die rein hochwassertechnische Optimierung der Rückhalteräume betrieben.
Beispiel Köln-Langel südlich Köln: Die ursprünglich vorgesehenen ökologischen Flutungen wurden im Zuge der Planung und Abstimmung inzwischen völlig gestrichen. Der Überlauf wurde von ursprünglich 10,70 m Kölner Pegel auf 11,30 m heraufgesetzt, so dass Flutungen nur noch selten zu erwarten sind. Von ökologischer Aufwertung der Aue kann nicht mehr die Rede sein.
Beispiel Köln-Worringen: Diese Planung im Norden Kölns ist eine der großen Optionen in NRW auf einen ungesteuerten Rückhalteraum und damit die gleichzeitige ökologische Reaktivierung der Aue. Die ersten Studien im Auftrag des Landes empfehlen auch noch eindeutig diese Lösung. Mittlerweile steht ein reiner Taschenpolder auf der Agenda. Die ökologischen Potenziale des Gebietes stehen zunehmend außen vor.
Es bleibt festzuhalten, dass fast 8 Jahre nach Verabschiedung des „Aktionsplan Hochwasser“ die intendierte Verzahnung von Hochwasserschutz und ökologischer Verbesserung des Rheins nicht nur zu selten gelungen ist sondern auch zunehmend in den Hintergrund tritt. So werden erneut Milliarden Euro in den Rheinauen verbaut, ohne adäquate Berücksichtigung der anderen fundamentalen Belange der Gesellschaft in der Aue.
Klaus Markgraf-Maué
NABU Naturschutzstation

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